BGH Urteil: Tell a friend Funktion

BGH Urteil: Tell a friend Funktion

Ein wichtiger Hinweis für alle Shop Betreiber – leider hat der BGH (Bundesgerichtshof) sich Ende letzten Jahres der Meinung anderer bisher involvierter Gerichte angeschlossen und entschieden, dass die bei Shop Betreibern beliebte, sogenannte Tell-a-friend Funktion unerwünschte Werbung darstellt und damit unzulässig ist. Die häufiger auch als Weiterleiten oder Freund empfehlen betitelte Funktion, ist nicht erlaubt, da Sie dem Empfänger unaufgefordert und ohne vorherige Genehmigung Werbung zusendet. Wie auch bei anderen unaufgeforderten E-Mails ist die von der Tell-a-friend Funktion versendete Email so einzuordnen wie andere Werbemails und daher unzulässig, sofern der Empfänger der Email nicht in den Empfang von Werbung per E-Mail explizit eingewilligt hat.

Die Kernaussage des BGH Urteils und ihre Folgen:

Urteil des BGH: Tell-a-friend Funktion ist unzulässige Werbung
=> d.h. die Nutzung der Funktion ist in Deutschland nicht erlaubt!

Da die Tell-a-friend Funktion zur Standard-Funktionalität von Magento gehört empfehlen wir allen Magento Shop Betreibern eine Prüfung ob diese Funktionalität im eigenen Frontend den Nutzern angeboten wird. Wer die Funktion weiter verwendet sollte sich im Klaren sein, dass diese nun unzulässig ist.  Zu den möglichen Konsequenzen – das Gericht hat geurteilt, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro angedroht werden kann. Das letztinstanzliche Urteil des BGH lässt keinen Zweifel mehr, dass die Funktion in ihrem normalen Ausprägung nicht rechtskonform zu nutzen ist. Für Shop Betreiber ist dies natürlich sehr schade, denn die Funktion stellte eine kostengünstige, sehr glaubwürdige Möglichkeit zur Neukundengewinnung dar.

Unser Tipp:

Greifen Sie statt dessen verstärkt auf Möglichkeiten der Social Networks zurück: Facebook, Pinterest, Twitter und Co. bieten alle einfache Möglichkeiten den Shop oder bestimmte Artikel im eigenen Netzwerk zu teilen. Vorteil: rechtlich zulässig (sofern richtig eingebunden) und zudem noch zum Teil mit positiven SEO-Effekten.

Disclaimer:

Der Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient zur Information – für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

Veröffentlicht am: 8. Januar 2014Kategorien: Online MarketingTags: , , , , , ,

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Philip Günther

Philip Günther

Geschäftsführer

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Über den Autor / die Autorin: Marcus C.

Mein Name ist Marcus und ich bin einer der beiden Lemundo Gründer, Inhaber und Geschäftsführer. Ich bin E-Commerce Enthusiast, begeistere mich für erklärungsbedürftige Produkte und brenne vor allem für B2B und D2C E-Commerce. Es motiviert mich die Chancen der digitalen Transformation, KI und Automatisierung zu nutzen. Als Berater unterstütze ich Marken & Hersteller bei der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, der digitalen Transformation, Digitalisierung des Vertriebs sowie der Strategie und Entwicklung agiler Organisationen. Meine Leidenschaft gilt darüber hinaus dem Mountainbiking, Backpacking und Fahrradreisen sowie Südamerika.